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Verkaufsstellen und E-Commerce

Verkaufsstellen

Die Verkaufsstellen müssen beim Verkauf eines neuen Produkts sicherstellen, dass ihnen Abfälle kostenlos und auf Basis von 1-zu-1 zurückgegeben werden können, sofern es sich um gleichwertige Geräte handelt und sie die gleichen Funktionen wie die neu gekauften Geräte besitzen.

Die Vertriebspartner stellen in Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m2 oder in ihrer unmittelbaren Umgebung die kostenlose Sammlung von kleinvolumigen Elektro- und Elektronikgeräten (mit allen Außenmaßen bis 25 cm) sicher, ohne Verpflichtung zum Kauf eines gleichwertigen Elektro- und Elektronikgerätes, es sei denn, eine Bewertung zeigt, dass andere bestehende Sammelsysteme wahrscheinlich mindestens ebenso effizient sind.

Die Verkaufsstellen müssen mindestens ein oder mehrere Poster anbringen, auf denen erklärt wird, dass die Elektro- und Elektronikgeräte der Recyclinggebühr unterliegen, und welche die Recycling-Beiträge nach Elektro- und Elektronikgeräte -Kategorie angeben.

E-commerce

Alle natürlichen oder juristischen Personen mit Sitz außerhalb Luxemburgs, die Elektro- und Elektronikgeräte direkt an Nutzer mit Sitz in Luxemburg verkaufen, werden wie Importeure behandelt.

Als solche unterliegen sie den gleichen Verpflichtungen und haben die Möglichkeit, Ecotrel beizutreten. Die Vereinigung übernimmt seine Verpflichtungen und der Händler ist verpflichtet eine Deklaration über sein Inverkehrbringen abzugeben.

Weitere Informationen zum Beitritt und zur Deklaration finden Sie im Abschnitt "Mitglied werden" und "Deklaration".