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Liste der Geräte und Beiträge

Elektro- und Elektronikgeräten Liste

Sie zahlen einen Recycling-Beitrag auf alle Elektro- und Elektronikgeräten die Sie in Luxemburg auf den Markt bringen und die einer Rücknahmeverpflichtung unterliegen.

Diese Elektro- und Elektronikgeräte sind in einer offiziellen Liste festgelegt.

  1. Wärmeüberträger
  2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm 2 enthalten
  3. Lampen
  4. Großgeräte (eine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm)
  5. Kleingeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)
  6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)

Beiträge

Warum gibt es einen Recycling-Beitrag?

Hersteller und Importeure welche Mitglied bei Ecotrel sind, zahlen für jedes von ihnen auf den Markt gebrachtes Gerät einen Recycling-Beitrag um somit die Aktivitäten von Ecotrel zu finanzieren. Sie müssen diesen Recycling-Beitrag an ihre Kunden weiter verrechnen. Es sind nicht die Hersteller und Importeure die die Kosten für die Verarbeitung von Elektro- und Elektronikgeräten übernehmen, sondern die Endverbraucher.

Der Recycling-Beitrag stellt weder eine Abgabe noch eine Sondersteuer dar; es handelt sich vielmehr um eine Beteiligung an den Kosten der Sammlung und Behandlung für Elektro- und Elektronikaltgeräte.

Erhoben wird der Recycling-Beitrag auf alle auf den luxemburgischen Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten die in der offiziellen Liste der Elektro- und Elektronikgeräten aufgelistet sind.

Wann ist der Recycling-Beitrag zu zahlen?

Als Hersteller- und Importeur- Mitglied von Ecotrel, zahlen Sie die Recycling-Beiträge zum Zeitpunkt wo die Elektro- und Elektronikgeräten auf den Markt gebracht werden. Wir verstehen unter „auf den Markt gebracht“ den Zeitpunkt an dem, zum ersten Mal die MwSt. auf luxemburgischem Territorium fällig ist, das heißt beim Verkauf oder der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten oder beim Ankauf eines Elektro- und Elektronikgerätes (Import).

Als beauftragter ausländischer Lieferant von einem oder mehreren luxemburgischen Importeuren, zahlen Sie den Recycling-Beitrag zum Zeitpunkt des Exports nach Luxemburg.

Wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte ankaufen von einem luxemburgischen Lieferanten, zahlen Sie den Recycling-Beitrag wenn Sie die Elektro- und Elektronikgeräte bezahlen.

Informationen an den Kunden

Sie können Plakate mit den Tarifen anhand des Formulars bei uns bestellen, welche die Recyclingbeiträge 2023 beinhalten.